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Verkäuferbedingungen

Diese Bedingungen regeln die Nutzung von Nachbarteller durch Verkäuferinnen und Verkäufer (Seller). Sie ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Entwurf für die lokale Demo. Vor einem Produktionsstart ist eine rechtliche Prüfung erforderlich.

1. Rolle des Sellers und der Plattform

Seller bieten ihre Gerichte in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung an. Der Vertrag über das angebotene Gericht kommt zwischen Seller und Käufer zustande. Nachbarteller stellt die technische Vermittlungs-, Bestell- und Zahlungsinfrastruktur bereit und wird nicht Herstellerin, Zubereiterin oder Verkäuferin des jeweiligen Gerichts.

2. Lebensmittelrechtliche Eigenverantwortung

Der Seller ist selbst dafür verantwortlich, dass Herstellung, Verarbeitung, Lagerung, Verpackung, Kennzeichnung und Abgabe seiner Lebensmittel den jeweils anwendbaren gesetzlichen und behördlichen Anforderungen entsprechen. Dazu gehören insbesondere Hygiene, Temperaturführung, Rückverfolgbarkeit, Selbstkontrolle sowie erforderliche Meldungen oder Bewilligungen.

Eine Freigabe, Prüfung oder technische Plausibilitätskontrolle durch Nachbarteller ist keine behördliche Lebensmittelkontrolle und entbindet den Seller nicht von seinen Pflichten.

3. Zutaten, Allergene und besondere Ernährungsangaben

Der Seller ist allein für die sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von ihm bereitgestellten Zutaten- und Allergeninformationen sowie Angaben wie vegetarisch, vegan oder vergleichbare Ernährungshinweise verantwortlich.

Der Seller muss insbesondere relevante Allergene und mögliche Kreuzkontakte nach den anwendbaren Vorschriften berücksichtigen und darf keine Angaben machen, die eine tatsächlich nicht gewährleistete Allergenfreiheit oder sonstige Lebensmitteleigenschaft versprechen.

Ändert der Seller Rezeptur, Zutaten, Bezugsquellen oder Herstellungsabläufe in einer Weise, die Angaben zum Gericht beeinflusst, muss er das Angebot vor weiteren Bestellungen aktualisieren.

4. Gesundheitsschäden und Beanstandungen

Der Seller trägt gegenüber dem Käufer die Verantwortung für Mängel und Schäden, die aus seiner Herstellung, Zubereitung, Lagerung, Kennzeichnung, Zutaten- oder Allergeninformation oder Übergabe des Gerichts entstehen, soweit gesetzlich zulässig. Er informiert Nachbarteller unverzüglich über vermutete Lebensmittelvergiftungen, schwere allergische Reaktionen, Rückrufe oder sonstige sicherheitsrelevante Vorfälle.

Nachbarteller darf betroffene Angebote vorsorglich sperren, Bestellungen stoppen, Informationen sichern und bei gesetzlichen Pflichten oder konkreten Sicherheitsrisiken mit zuständigen Stellen zusammenarbeiten.

5. Kantonale Meldungen und Nachweise

Der Seller nimmt erforderliche Meldungen und Bewilligungsabklärungen selbst vor und hält seine Angaben aktuell. Eine in Nachbarteller erfasste Meldung oder Referenz bedeutet lediglich, dass der Seller eine entsprechende Angabe gemacht hat; sie ist keine Bestätigung der Behörde.

6. Bestellungen, Abholung und Auszahlungen

Der Seller hält veröffentlichte Mengen und Abholfenster ein, stellt bestellte Gerichte ordnungsgemäss bereit und verwendet den vorgesehenen Abholprozess. Auszahlungen können bis zur bestätigten Abholung, bei Rückerstattungen, Streitfällen, Chargebacks, Sicherheitsprüfungen oder ungeklärten Zahlungszuständen zurückgehalten werden.

Soweit ein Refund, Chargeback oder sonstiger Zahlungsrücklauf wirtschaftlich eine vom Seller zu verantwortende Bestellung betrifft, kann der entsprechende Seller-Anteil mit noch nicht ausgezahlten oder künftigen Ansprüchen verrechnet werden, soweit gesetzlich und durch den Zahlungsanbieter zulässig.

7. Selbstständigkeit

Seller handeln organisatorisch und wirtschaftlich selbstständig. Sie entscheiden selbst, ob, wann und welche Gerichte sie anbieten, und sind selbst für ihre Steuern, Sozialversicherungen, Versicherungen und sonstigen unternehmerischen Pflichten verantwortlich. Durch die Plattformnutzung wird kein Arbeitsverhältnis mit Nachbarteller begründet.

8. Haftung gegenüber Nachbarteller

Verletzt ein Seller schuldhaft diese Bedingungen oder gesetzliche Pflichten und entstehen Nachbarteller dadurch Ansprüche Dritter, behördliche Kosten oder andere Schäden, kann Nachbarteller im gesetzlich zulässigen Umfang Ersatz verlangen. Zwingende gesetzliche Verantwortlichkeiten von Nachbarteller bleiben unberührt.

9. Sperrung

Nachbarteller kann Angebote oder Sellerkonten insbesondere bei Sicherheitsrisiken, falschen Lebensmittelangaben, fehlenden erforderlichen Nachweisen, Zahlungs- oder Betrugsrisiken sowie erheblichen oder wiederholten Regelverstössen vorübergehend sperren oder dauerhaft ausschliessen.

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